Gemeindepolizei

Mettgasse 1
2555 Brügg
032 374 25 74

Gemeindepolizeireglement
Art. 2 1 Der Gemeinderat ist ordentliches Polizeiorgan der Gemeinde im Sinn des Polizeigesetzes.

2 Er nimmt die polizeilichen Aufgaben der Gemeinde wahr, soweit nicht besondere Vorschriften diese Zuständigkeit einem andern Organ zuweisen.

Folgende Bereiche fallen unter den Begriff Gemeindepolizei:

  • Lärm
  • Feuerwerk
  • Hofdünger
  • Hunde
  • Jugendschutz
  • Benützung des öffentlichen Grundes
  • Campieren
  • Reklamen
  • Betteln
  • Überwachung allgemein zugänglicher Orte
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