Die AHV-Zweigstelle Brügg-Aegerten ist die Verbindungsstelle zwischen Abrechnungspflichtigen, Leistungsbezügern und der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Die Zweigstelle ist Ihre direkte Anlaufstelle. Gerne beantworten wir Ihre Fragen am Schalter, telefonisch und per E-Mail.
Für die Organisation einer Bestattung auf dem Friedhof Brügg melden Sie sich bitte direkt bei unserem Friedhofgärtner, Herr Benjamin Lehmann unter 079 503 62 50.
Auskünfte bezüglich Kosten, Grabunterhalt und Möglichkeiten der Bestattung auswärtiger Personen erteilt Ihnen gerne die Bauverwaltung.
Wir bitten Sie, sich bis spätestens 14 Tage nach dem Wegzugsdatum per eUmzug oder persönlich bei uns am Schalter abzumelden. Bitte bringen Sie Ihren Ausländerausweis an den Schalter mit.
Falls Sie sich unter der Woche beispielsweise aus beruflichen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden. Wir stellen Ihnen gerne das benötigte Dokument aus.
Zuzüge müssen spätestens 14 Tage nach Wohnsitznahme per eUmzug oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle gemeldet werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Für örtliche oder lokale Veranstaltungen können auf der Bauverwaltung zwei Plakate abgegeben werden. Diese werden durch uns gestempelt und an den öffentlichen Stellen ausgehängt.
Liberalisierung der Feuerungskontrolle ab 1. August 2025 Die Anlagebesitzerinnen und -besitzer müssen die Messung ihrer Feuerungsanlagen ab 1. August 2025 selbständig veranlassen. Dies gilt für Feuerungsanlagen mit Heizöl „Extra leicht“ und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt sowie neu auch für Holzfeuerungen bis 70 Kilowatt.
Ebenfalls können Anlagebesitzerinnen und -besitzer das Messunternehmen selbst bestimmen. Um die Qualität der Messungen sicherzustellen, darf jedoch nur ein vom Kanton bzw. vom Amt für Umwelt und Energie konzessioniertes Unternehmen beauftragt werden.
Der Vollzug liegt nun beim Kanton bzw. bei der zuständigen Stelle der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, dem Amt für Umwelt und Energie. Dieses übernimmt folgende Aufgaben: Datenbewirtschaftung, Beurteilung der Messungen, Verfügung allfälliger Sanierungsmassnahmen und Strafanzeigen bei Verstössen gegen die Umweltschutzgesetzgebung.
Haben Sie Fragen zur Energie - die regionale Energieberatungsstelle berät Sie gerne. Sie bietet Ihnen eine unabhängige Beratung zu Energiethemen wie: - Energie im Alltag - Heizsysteme - Solaranlagen - Wärmedämmung - Verhindern von Bauschäden - MINERGIE - Kantonales Förderprogramm.
Sie planen ein Bauvorhaben - wir beraten Sie gerne. Die Einwohnergemeinde Brügg verfügt über die volle Baubewilligungskompetenz nach Art. 33 Abs. 3 des Kant. Baugesetzes.
Bau- und Gewässerschutzpublikationen der Gemeinde Brügg finden Sie im Nidauer Anzeiger.
Die Einwohnergemeinde Brügg gehört dem Grundbuchamt Seeland an.
Situationspläne für Baugesuche können Sie beim Kreisgeometerbüro Geoplanteam Hutzli Kluser bestellen.
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Als eine der wenigen Pilotgemeinden im Kanton Bern, ist die Einwohnergemeinde Brügg bereits im ÖREB-Kataster online.
Die Gemeinde Brügg bietet ab 1. Januar 2024 die neuen Spartageskarten Gemeinde an
Die Spartageskarte Gemeinde ersetzt die Tageskarte Gemeinde (Gemeinde-GA), die bis im Dezember 2023 bei der Finanzverwaltung reserviert werden konnte. Neu können Sie auf www.spartageskarte-gemeinde.ch die Verfügbarkeit einer Spartageskarte zum Zeitpunkt Ihrer Wahl prüfen. Die Spartageskarte muss am Schalter der Finanzverwaltung (Mettgasse 1, 1. Stock) bezogen und bezahlt werden. Telefonische oder elektronische Reservationen sind nicht möglich.
Wichtig zu wissen:
Die Spartageskarte basiert auf dynamischen Tarifen und funktioniert nach dem Prinzip «je früher, desto günstiger». Die günstigsten Angebote sind ab CHF 39.00 (mit Halbtax-Abo) oder CHF 52.00 (ohne Halbtax-Abo) erhältlich. Den konkreten Preis für Ihr Wunschdatum finden Sie auf www.spartageskarte-gemeinde.ch.
Alle Gemeinden greifen neu auf das gleiche, schweizweite Kontingent zu. Ist dieses ausgeschöpft, kann für den gewählten Reisetag schweizweit bei keiner anderen Gemeinde mehr eine Spartageskarte Gemeinde gekauft werden. Die Gemeinden verfügen über keine Informationen bezüglich Stand des Kontingents.
Die Spartageskarten werden für Brüggerinnen und Brügger persönlich ausgestellt und sind nicht auf Dritte übertragbar. Dazu erfassen wir Ihren Namen, Vornamen und das Geburtsdatum.
Der Verkauf erfolgt ausschliesslich an Personen, welche in Brügg wohnhaft sind.
Die Spartageskarte stellen wir Ihnen digital oder ausgedruckt zur Verfügung.
Sie haben einen Gegenstand verloren oder gefunden? Das offizielle Fundbüro ist bei der Gemeindeschreiberei Mettgasse 1, 2555 Brügg E-Mail Telefon: 032 374 25 74
In den Wohngebieten gilt die Blaue Zone nach Artikel 48 Absatz 2 Buchstabe a der kantonalen Signalisationsverordnung. Mittels Parkkarte ist es erlaubt, das Fahrzeug gegen eine Gebühr auf entsprechend signalisierten Parkplätzen zeitlich unbeschränkt (resp. so lange, wie es die entsprechende Parkkarte zulässt) zu parkieren.
Beachten Sie die Liste der Plätze mit „Blaue Zone“-Signalisation, auf welchen die Parkkarten nicht gültig sind. Es gilt die maximale Parkzeit gemäss Signalisation. Eine Parkscheibe ist anzubringen.
Standort / Maximale Parkzeit
Parkplatz südseitig Gemeindehaus / 1 bis 1,5h (je nach Ankunftszeit)
Parkplatz unterhalb Polizeiwache / 1 bis 1,5h (je nach Ankunftszeit)
Parkplatz beim Friedhof / 3 Stunden
Parkplatz beim Kirchgemeindehaus / 3 Stunden
Parkplatz bei der Mehrzweckanlage / 3 Stunden
Seit 1. April 2023 können die Tages- und Wochenparkkarten für die Blaue Zone W sowie die Parkgebühren für das Industriegebiet nebst der gewohnten Barzahlung auch online unter www.parkingpay.ch oder App-Store oder Google-Play erworben werden.
Folgen Sie den Anweisungen zur Registrierung und wählen Sie dann bequem Ihren gewünschten Kauf.
Wir weisen Sie darauf hin, dass der/die Nutzer/in für die korrekte Erfassung der notwendigen Daten, insbesondere der korrekten Erfassung des Kontrollschildes verantwortlich ist.
Abgabe der Monats- und Jahresparkkarten für Wohngebiete: Monats- oder Jahreskarten werden von der Finanzverwaltung an Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter mit Wohnsitz in Brügg und Geschäftsbetriebe in der Gemeinde für die auf ihre Firma eingelösten Motorfahrzeuge abgegeben. Für die Kartenabgabe ist der Fahrzeugausweis vorzulegen.
Sie wollen einen öffentlichen Anlass durchführen und dabei Speisen und Getränke ausgeben? Das Regierungsstatthalteramt erteilt Ihnen auf Empfehlung der Gemeinde die Bewilligung. Das Gesuchsfomular können Sie unter dem aufgefügten Link ausdrucken. Sie finden unter dem Link auch das Gesuchsformular für eine Überzeitbewilligung.
Das ausgefüllte und unterzeichnete Gesuchsformular ist bei der Gemeindeschreiberei einzureichen.
Die Ausweise (Pass und Identitätskarte) sind in einem der sieben Ausweiszentrum zu beantragen.
Die persönliche Vorsprache für die Beantragung eines Ausweises ist nur nach vorgängiger Terminreservation möglich unter: Tel. 031 635 40 00 oder unter dem erwähnten Link.
EasyGov.swiss - der Online-Schalter für Unternehmen EasyGov macht die nötigen Behördengänge einfach, schnell und effizient. Die Plattform ermöglicht es Unternehmen Bewilligungs-, Antrags- und Meldeverfahren an einem einzigen Ort elektronisch abzuwickeln. Weiter ermöglicht EasyGov die Gründung von Unternehmen in allen Rechtsformen. Das Angebot wird stetig ausgebaut.
Das gesamte Kanalisationsnetz (Gemeindeleitungen und -anlagen) wird von der Bauverwaltung resp. dem Werkhof und von spezialisierten Firmen regelmässig unterhalten und kontrolliert.
Sämtliche Eingriffe an privaten Kanalisationsanlagen (Leitungen, Schächte) sowie an Versickerungsanlagen sind bewilligungspflichtig. Erkundigen Sie sich bitte bei der Bauverwaltung.
Wenn Sie Grabarbeiten vornehmen, lassen Sie sich bitte zuerst von uns einen Leitungsplan der Kanalisation im entsprechenden Gebiet aushändigen. Unbedingt zu beachten sind dabei auch die anderen Werkleitungen (siehe Dokument unten).
Verschiedene Pläne können direkt über unseren Ortsplan betrachtet und auch massstabgetreu ausgedruckt werden.
Brauchen Sie einen Plan der Werkleitungen Abwasser, bestellen Sie diesen bitte bei uns: Bauverwaltung Mettgasse 1, 2555 Brügg E-Mail Telefon: 032 374 25 65
Sie benötigen für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck eine Wohnsitzbescheinigung? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.
Sie können die Wohnsitzbescheinigung online bestellen oder direkt am Schalter beziehen.
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