Brandschutz (Feueraufseher)

Industriestrasse 1
2555 Brügg
032 372 71 06

Zuständigkeit
Der Feueraufseher der Gemeinde setzt die Feuerschutzauflagen und Bedingungen folgender Gebäudekategorien fest:

  • Wohnbauten
  • Landwirtschaftliche Wohn- und Betriebsgebäude
  • Einstellräume für weniger als 50 Motorfahrzeuge
  • Verwaltungs- und Bürogebäude (bis 2 Geschosse oder 600 m2 Bruttogeschossfläche)
  • Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen bis 1‘200 m2 Verkaufsfläche
  • Kleine Gewerbebauden oder Kleingebäude, in denen kein erhöhtes Brandrisiko besteht
  • Temporäre Veranstaltungen für 100 bis 600 Personen

Baubewilligungspflichtig

  • Lagerung und Umschlag von Flüssiggas
  • Schliessen von offenen Laubengängen und Passagen
  • Umstellen von Feuerungsanlagen ( Öl auf Holz, Öl auf Gas, Holz auf Gas usw.)
  • Einbau von zusätzlichen Feuerstellen (z.B. Cheminées, Kachel- und Speicheröfen, Kochherde usw.)
  • Änderung oder Neuinstallation von Abgasanlagen
  • usw.

Bei Unklarheiten zum Baubewilligungsverfahren erteilt dir Baubewilligungsbehörde, der Brandschutzexperte der GVB oder der Feueraufseher der Gemeinde Auskunft.

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