Zuständigkeit
Der Feueraufseher der Gemeinde setzt die Feuerschutzauflagen und Bedingungen folgender Gebäudekategorien fest:
- Wohnbauten
- Landwirtschaftliche Wohn- und Betriebsgebäude
- Einstellräume für weniger als 50 Motorfahrzeuge
- Verwaltungs- und Bürogebäude (bis 2 Geschosse oder 600 m2 Bruttogeschossfläche)
- Verkaufsgeschäfte und Ladengruppen bis 1‘200 m2 Verkaufsfläche
- Kleine Gewerbebauden oder Kleingebäude, in denen kein erhöhtes Brandrisiko besteht
- Temporäre Veranstaltungen für 100 bis 600 Personen
Baubewilligungspflichtig
- Lagerung und Umschlag von Flüssiggas
- Schliessen von offenen Laubengängen und Passagen
- Umstellen von Feuerungsanlagen ( Öl auf Holz, Öl auf Gas, Holz auf Gas usw.)
- Einbau von zusätzlichen Feuerstellen (z.B. Cheminées, Kachel- und Speicheröfen, Kochherde usw.)
- Änderung oder Neuinstallation von Abgasanlagen
- usw.
Bei Unklarheiten zum Baubewilligungsverfahren erteilt dir Baubewilligungsbehörde, der Brandschutzexperte der GVB oder der Feueraufseher der Gemeinde Auskunft.