Hundesteuer generelle - Informationen einholen

Im August wird den registrierten Hundehaltern die Hundetaxe für das laufende Jahr automatisch in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt zur Zeit Fr. 100.00 pro Hund und Jahr und ist für jeden am Stichtag 1. August in der Gemeinde gehaltenen Hund zu bezahlen. Von der Taxe befreit sind Polizei-, Blinden-, Militär-, Sanitäts- und Lawinenhunde.

Die Einstufung in diese Sonderklasse muss durch den Halter nachgewiesen werden. Ebenfalls befreit sind Hunde, die am Stichtag noch nicht 6 Monate alt sind. Da die Tollwut-Schutzimpfung nicht mehr obligatorisch ist, muss das Zeugnis nicht mehr vorgewiesen werden.

Wir machen aber darauf aufmerksam, dass bei Grenzübertritten die jährliche Impfung nach wie vor vorgeschrieben ist. Ihr Hund behält die gleiche Marke und somit auch die gleiche Nummer. Bei Verlust oder dergleichen können am Schalter Ersatzmarken bezogen werden.

Finanzverwaltung, Steuern
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